Dienstleistungen für Unternehmer während der COVID-19 Stillstand

Die COVID-19 Pandemie betrifft uns alle, trotzdem sind fixe Ausgaben da die bezahlt werden müssen (Löhne, Mieten).

Mit der Medienkonferenz vom 20. Februar 2020 des Bundesrat hat sich neue Möglichkeiten ergeben wie die Finanzielle Lasten abgemildert werden können.

Folgende Möglichkeiten stehen nun offen

  • COVID-Kredite bei der Hausbank (10% des Umsatz, bis CHF 500’000 mit 100% Deckung durch den Bund)
  • Kurzarbeitsentschädigung (KAE) für die Mitarbeiter (Monatslohn, Stundenlohn, Auszubildende etc.) es muss genau Stunden geführt werden (Stechuhr, Rapport) es wird der Lohn der Ausfallstunden zu 80% vergütet. Karenzfrist fallen weg.
  • Gesellschafter von Juristischen Personen, Ehegatten oder eingetragene Partner (uvm.) können auch KAE beantragen, ihnen steht aber nur eine pauschale Auszahlung von ca. CHF 3’300 zur Verfügung.
  • Einzelunternehmer und Freischaffende Künstler können bis zu 30 Tagessätze der EO beantragen (80% des bei der AHV Ausgleichskasse erfassten veranlagten Einkommen 2019, maximal CHF 196 pro Tag), wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
    1. Ärztlich angeordnete Quarantäne (10 Tagessätze)
    2. Schliessung der öffentlichen Ladenlokale auf Grund des Beschlusses vom 16. März 2020, frühstens ab 19. März 2020 (30 Tagessätze)
    3. Kinderbetreuung durch die Schliessung der Schulen gemäss Beschluss vom 16. März 2020, frühstens ab 19. März 2020 (30 Tagessätze)
    4. Freischaffende Künstler und Selbständigerwerbende welche durch die Absage von Veranstaltungen, frühstens ab 28. Februar 2020 (30 Tagessätze), die Veranstaltung und den entsprechenden Auftrag muss belegt werden können
    5. Es kann nur ein Tagessatz auf einmal beantragt werden. Wenn die Erwerbstätigkeit mit Homeoffice erledigt werden kann, besteht kein Anspruch
    6. Eine freiwillige Quarantäne (a) und eine freiwillige Schliessung der öffentlich zugänglichen Ladenlokale (b) berechtigen keinen Anspruch auf Entschädigung

Meine Dienstleistungen

  • Voranmeldung Kurzarbeit für Angestellte und Arbeitgeberähnliche Angestellte (jur. Personen)
  • Vorbereitung und Einreichung der Abrechnungen für die KAE
  • Anmeldung für Entschädigung von Selbständigerwerbenden und freischaffenden Künstler
  • Hilfe bei der Beantragung von einem COVID-19 Liquiditätskredit
  • Führen der Buchhaltung